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Hinweis:
Im Rahmen des Beratungsgesprächs sind die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu ermitteln. Der dem Kunden erteilte Rat muss die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden enthalten. Empfehlungen und Erfahrungen des Maklers können in dem erteilten Rat berücksichtigt werden, müssen dem Kunden allerdings klar kommuniziert werden, so dass er auf Basis des erteilten Rates und den Erfahrungen und Empfehlungen des Maklers eine Entscheidung treffen kann.